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   OLG Brandenburg, 18.07.2002 - 8 U 8/02   

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https://dejure.org/2002,28940
OLG Brandenburg, 18.07.2002 - 8 U 8/02 (https://dejure.org/2002,28940)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2002 - 8 U 8/02 (https://dejure.org/2002,28940)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 8 U 8/02 (https://dejure.org/2002,28940)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2002 - 8 U 8/02
    Für den Anwendungsbereich der InsO gilt ebenso wie bereits für die GesO, dass Beitragszahlungen des späteren Schuldners die Gläubiger auch insoweit benachteiligen, als sie Arbeitnehmeranteile betreffen, weil diese aus dem Vermögen des Auftraggebers aufgebracht werden (BGH NJW 2002, 512 sowie ausdrücklich zur InsO: BGH, Urteil vom 11.04.2002, Az. IX ZR 211/01, veröffentlicht in WM 2002, 1193 = ZIP 2002, 1159 = BB 2002, 1338).

    Die entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch das Urteil des BGH vom 11.04.2002, Az. IX ZR 211/01, veröffentlicht in WM 2002, 1193 = ZIP 2002, 1159 = BB 2002, 1338, geklärt.

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2002 - 8 U 8/02
    Für den Anwendungsbereich der InsO gilt ebenso wie bereits für die GesO, dass Beitragszahlungen des späteren Schuldners die Gläubiger auch insoweit benachteiligen, als sie Arbeitnehmeranteile betreffen, weil diese aus dem Vermögen des Auftraggebers aufgebracht werden (BGH NJW 2002, 512 sowie ausdrücklich zur InsO: BGH, Urteil vom 11.04.2002, Az. IX ZR 211/01, veröffentlicht in WM 2002, 1193 = ZIP 2002, 1159 = BB 2002, 1338).

    Sie wird nur dadurch beseitigt, dass die Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen werden (BGH NJW 2002, 512, 514).

  • OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 32/01

    Zur Frage der Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses, der in seiner Urschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2002 - 8 U 8/02
    Die Beklagte beruft sich ohne Erfolg auf die Entscheidung des Senats vom 21. März 2002 - 8 U 32/01- (ZIP 2002, 1097 = NZI 2002, 385).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02

    Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners durch den Insolvenzverwalter

    Beitragszahlungen des späteren Insolvenzschuldners an einen Sozialversicherungsträger benachteiligen die Gesamtheit der Gläubiger in der Regel nämlich auch insoweit, als sie Arbeitnehmeranteile betreffen, weil diese aus dem Vermögen des Arbeitgebers aufgebracht werden (vgl. BGH NJW 2002, 512; BGH NJW 2002, 2568; Senat, Urteil vom 18. Juli 2002, Az. 8 U 8/02).
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